van Heiden & Bock Rechtsanwälte

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Änderungen 2013 im Zweiten Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB II) (Kopie 1)

Seit dem 01.01.2013 gelten neue Regelbedarfe in der Grundsicherung für Arbeitsuchende. So erhöhte sich der Regelbedarf für alleinstehende Bezieher von Arbeitslosengeld II und Sozialgeld („Hartz IV-Bezieher“) in der Regelbedarfsstufe 1 auf 382 € im Monat. Nachstehend erhalten Sie einen Überblick über die seit dem 01.01.2013 geltenden Höhen der einzelnen Regelbedarfsstufen.

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